Wissenswertes vom Anwalt zum Thema „Scheidung“
Die Scheidung aus rechtlicher Sicht
Ob klassisch oder bequem und sicher als schnelle Scheidung online: Mit dem Begriff „Scheidung“ bezeichnet man die durch einen Richter ausgesprochene Auflösung einer vorher von zwei Menschen geschlossenen Ehe.
Diese vor einem Standesbeamten geschlossene sogenannte Zivilehe muss zunächst von der kirchlichen Eheschließung unterschieden werden. Die verschiedenen Kirchen haben zur Scheidung jeweils eigene Auffassungen, die weiter unten noch erläutert werden; wir als Anwälte für Familienrecht sprechen an dieser Stelle zunächst nur von der Zivilehe.
So definiert das Gesetz die Ehe:
§ 1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

In Deutschland müssen Ehen also vor einem Standesbeamten geschlossen werden, um rechtlich gültig zu sein.
Die beliebte und weit verbreitete kirchliche Hochzeit vor einem Geistlichen hat im Gegensatz zum meist hoch-emotionalen Erlebnis rein rechtlich keine weitere Bedeutung. Kirchliche Hochzeiten ohne eine standesamtliche Hochzeit sind zwar möglich, haben aber keine rechtlichen Folgen für die Ehepartner – und damit natürlich auch nicht bei einer Scheidung.
Die Möglichkeit einer Scheidung ist bereits seit Einführung der Ehe im Jahr 1875 direkt mit im Gesetz festgelegt worden – damals natürlich noch nicht als bequem schnelle Onlinescheidung.
„Bis dass der Tod uns scheidet“ – so formulieren viele Eheleute ihr Ziel der Ehe. Bekannt ist aber auch, dass viele Ehen trotzdem nicht so lange halten. Im Jahr 2024 zum Beispiel gab es fast 130.000 Scheidungen, wobei das allerdings der niedrigste Stand seit ca. 35 Jahren ist.*
*) Quelle: Statistisches Bundesamt
Keine Scheidung ohne Anwalt
Eine solche Trennung zu Lebzeiten beider Partner muss in Deutschland von einem Gericht ausgesprochen werden. Für die Scheidung braucht man einen Anwalt, es besteht Anwalt-Zwang bei einer Scheidung.
Scheidung online?
Bei einigen Gerichten ist (Stand Winter 2025) hierzu auch noch ein Erscheinen beider Ehepartner vor Gericht nötig, auch wenn immer mehr Gerichte eine vollständige Scheidung online ermöglichen und diesen Termin per Videokonferenz anbieten.
Sprechen Sie uns an, ob Ihr zuständiges Gericht mit diesem Service eine „echte“ Onlinescheidung ermöglicht oder lesen Sie hier mehr darüber wie weit wir Ihnen den gesamten Ablauf durch unsere voll digitale Arbeitsweise so leicht wie möglich machen.
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Eingetragenen Lebenspartnerschaften
Bis 2017 gab es in Deutschland außerdem die sogenannten „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“. Diese werden nicht geschieden, sondern „aufgehoben“, wenn sie scheitern. Dann wird ein Aufhebungsantrag und kein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt.
Die gleichgeschlechtlichen Ehen, die es seitdem auch in Deutschland gibt, werden hingegen wie jede andere Ehe auch geschieden.
Aufhebung und Nichtigerklärung
Von der Scheidung unterschieden werden müssen noch die Aufhebung und die Nichtigerklärung, die ebenfalls nach deutschem Recht eine Ehe beenden. Für beide Verfahren müssen allerdings klar definierte strenge Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Sonderformen liegt darin, ob die ehemaligen Ehepartner danach überhaupt als jemals verheiratet gelten: Bei einer Aufhebung wird die Ehezeit als solche anerkannt, bei einer Nichtigerklärung ist es rechtlich nachher so, als wären beide nie verheiratet gewesen.
Die Ehezeit ist für die Rententeilung, also den Versorgungsausgleich relevant.

Die Scheidung aus kirchlicher Sicht
Nach den Regeln der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe ein heiliges Sakrament, das sich die Eheleute bei der Heirat gegenseitig spenden. Daher kann aus katholischer Sicht eine vor einem Geistlichen geschlossene Ehe nicht wieder geschieden werden und besteht für den Rest des Lebens.
Ehepartner können danach zwar getrennt leben, aber eine Auflösung der Ehe gibt es nicht, so dass nach katholischem Kirchenrecht auch keine zweite kirchliche Heirat möglich ist.
Die evangelischen Kirchen sehen Ehen eher als eine weltliche Angelegenheit, daher sind Scheidungen allgemein anerkannt.
Orthodoxe Kirchen erlauben bis zu drei Eheschließungen, allerdings wird davor jeweils eine Zeit der Buße vorausgesetzt.
Im Islam sind Scheidungen grundsätzlich möglich, es gelten allerdings Unterschiede, ob der Wille zur Scheidung vom Ehemann oder der Ehefrau ausgeht.
Scheidungen in anderen Ländern
Zuständigkeiten in der EU
Innerhalb der EU gibt eine einheitliche Regel über die Zuständigkeiten der Gerichte sowie die gegenseitige Anerkennung von ausgesprochenen Scheidungen, so dass hier kaum mit Problemen zu rechnen ist.
Hingegen sollten Sie die Frage, das Recht welchen Landes für die Scheidung im Einzelnen gilt, am besten mit Ihrem Anwalt besprechen. Sprechen Sie uns gern an!
Familienstand nach der Scheidung weltweit
Der Status „geschieden“ ist damit neben „ledig“, „verheiratet“ und „verwitwet“ einer der vier möglichen Familienstände. Diese Familienstände sind weltweit anerkannt und genau so gibt es weltweit in allen Ländern auch die Möglichkeit, eine geschlossene Ehe per Scheidung wieder aufzulösen. Zwei Ausnahmen bilden nur die Philippinen und Vatikanstadt – dort sind keine Scheidungen möglich.

Voraussetzung: Trennung von Tisch und Bett
Voraussetzung für eine Scheidung ist zuerst eine einjährige Trennungsphase der Ehegatten, das sogenannte Trennungsjahr.
In dieser Zeit müssen beide Ehegatten bereits voneinander getrennt leben, wobei zwei sauber voneinander getrennte Haushalte auch in einer Wohnung anerkannt werden. Es dürfen also auch keine Versorgungsleistungen, wie waschen, kochen oder putzen mehr füreinander erbracht werden und man muss getrennt wirtschaften.
Kosten einer Scheidung
Die Kosten einer Scheidung sind in Deutschland grundsätzlich vom Einkommen der Ehepartner und dem Vermögen sowie der Zahl der Kinder abhängig. Mit unserem praktischem online-Rechner für die Kosten einer Scheidung können Sie bereits vorher unverbindlich und anonym einen Überblick bekommen. Probieren Sie unseren Scheidungskostenrechner aus. Wir berechnen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren, so dass kein Anwalt sie günstiger scheiden kann.
Der Ablauf einer Scheidung online
Eine sogenannte Onlinescheidung erspart Ihnen viel Zeit und Termine. Die Kommunikation mit ihrem Scheidungsanwalt läuft ebenso bequem und schnell wie sicher von der Couch zu Haus aus ab. Nachdem Sie ein erstes Formular mit allen wichtigen Angaben ausgefüllt haben, läuft statt bei Terminen vor Ort alles per E-Mail, Telefon oder Video-Call – ganz wie Sie wünschen.
Benötigte Dokumente laden Sie ebenfalls bequem von zu Hause hoch.
Einzig der Gerichtstermin ist noch nicht überall online möglich, wobei viele Gericht inzwischen auch online die Anhörung zu den Scheidungsvoraussetzungen anbieten.
Hier finden Sie einige Infos, wie Sie den Ablauf Ihrer Scheidung noch weiter beschleunigen können.
Ablauf einer Scheidung beim Gerichtstermin
Sind sich die Partner einig, ist eine Scheidung vor Gericht dann eine kurze Angelegenheit: Die Ehegatten werden gefragt, ob sie beide der Scheidung zustimmen. Stimmen beide zu, erklärt der Richter die Ehe für beendet.
Etwas mehr Zeit nimmt in der Regel noch der sogenannte Versorgungsausgleich ein, also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Altersversorgung.
Falls sich die Partner nicht einig sind und es keine weiteren Verabredungen wie zB einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenverabredung gibt, können dann auch zum Beispiel noch Unterhaltsfragen, Fragen zur Aufteilung von Hausrat oder Ehewohnung sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zur Sprache kommen.
Ist die Scheidung einvernehmlich, also sind sich beide Ehepartner bereits im Vorfeld des eigentlichen Scheidungstermins über alle weiteren Fragen einig, kann eine Scheidung online Zeit und Kosten sparen:
- Es sind keine Besuche beim Anwalt nötig
- Alle Unterlagen und Absprachen finden bequem online statt
- Nur wenn das Gericht noch keine Video-Termine anbietet ist ein einziger Termin vor Ort nötig.
Scheidung und Rosenkrieg
Jahrelanger teurer Rosenkrieg muss nicht sein! Es gibt zwei erprobte Wege sich einvernehmlich und auf Augenhöhe zu trennen. Jede Einigung spart Geld, das Sie unter sich aufteilen können.
Geben Sie den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung eine Chance sich fair zu trennen.
Erfahren Sie mehr über …
- Mediation
3-er Setting: In einem strukturierten Gesprächsprozess, begleitet von einer neutralen Mediatorin, entwickeln beide Seiten gemeinsam tragfähige Vereinbarungen. - das sog. CLP-Verfahren
4-er Setting plus gegebenenfalls Fachkraft für das Kind: In einem strukturierten Gesprächsprozess, begleitet von einer neutralen Mediatorin, entwickeln beide Seiten gemeinsam tragfähige Vereinbarungen.
Schnelle Scheidung
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Egal ob Sie die Scheidung in Arnsberg-Neheim, Menden, in Dortmund, oder auch in München, Frankfurt oder zB Hamburg benötigen.
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Scheidung aus dem Ausland
Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen, obwohl ich im Ausland lebe?
Ja, oft ist dies möglich. Entscheidend ist u. a., wo die Ehepartner zuletzt gemeinsam gelebt haben, welche Staatsangehörigkeit vorliegt und wo einer der Beteiligten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Scheidung aus dem Ausland
Sie wohnen im Ausland und möchten sich in Deutschland scheiden lassen? Dann sind Sie in unserer modernen, vollständig digital arbeitenden Kanzlei genau richtig.
Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten weltweit dabei, ihr Scheidungsverfahren unkompliziert, sicher und ohne persönliche Anwesenheit in Deutschland durchzuführen. Dass Sie gar nicht in Deutschland erscheinen müssen zur Anhörung, kann kein Anwalt versprechen. Aber wir beantragen das aber mit Nachdruck für Sie und sehr viele Gerichte machen es dann auch möglich, dass Sie für die sehr kurze Anhörung nicht extra von weit her anreisen müssen.
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Wir sind Miriam Huckschlag und Carolin Suur-Nuuja – zwei Fachanwälte für Familienrecht, die mit Ihnen mit der Erfahrung aus 15 Jahren und mehr als 3000 begleiteten Scheidungen bei Ihrer Trennung zur Seite stehen.

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