Was kostet Ihre Scheidung online?Kosten online berechnen — transparent & unverbindlich
Mit unserem Scheidungskostenrechner erhalten Sie anonym & schnell eine unverbindliche Einschätzung Ihrer voraussichtlichen Scheidungskosten:
Kostenschätzung
- Anwaltsgebühren
- 0 €
- Gerichtskosten einfache Gebühr
- 0 €
- Gesamtkosten (inkl. Steuer)
- 0 €
Bei uns gilt:
Fair, nachvollziehbar und gesetzlich geregelt.
- Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren – keine Aufschläge, keine Zusatzgebühren
- Bestpreis-Sicherheit – da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, können Sie Ihre Scheidung nirgendwo günstiger einreichen
- Keine versteckten Kosten – transparent und nachvollziehbar
- Begleitung vom Fachanwalt – trotz Expertenbetreuung – keiner ist günstiger
- Unkomplizierte Ratenzahlung möglich
Hinweise zum Scheidungskostenrechner
- Die finale Entscheidung über die Gerichtskosten und den Verfahrenswert im Einzelfall trifft der zuständige Scheidungsrichter. Deswegen kann jeder Anwalt die Kosten im Vorfeld immer nur ungefähr beziffern. Der Rechner liefert daher eine Orientierung, keine verbindliche Kostenangabe.
- Der Scheidungskostenrechner kann nicht sämtliche Einzelfälle berücksichtigen, daher werden grundsätzlich pauschal zwei Rentenanrechte einkalkuliert. Bei zusätzlichen Altersversorgungen erhöhen sich die Scheidungskosten.
- Das Ergebnis zeigt 50 % der Gerichtskosten, weil diese am Ende zwischen beiden Ehepartnern geteilt werden. Allerdings muss der Antragsteller die vollen Gerichtskosten zuerst einzahlen. Nach Abschluss erhält er die Hälfte zurück – es sei denn, der andere Ehepartner zahlt seinen Anteil nicht.
Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten in den zurückliegenden drei Monaten sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigen Kinder. Sonstige Faktoren wie etwa Freibeträge für Vermögenswerte variieren je nach Gerichtsbezirk und werden deswegen ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse von Scheidungskostenrechnern können insofern immer nur eine Prognose darstellen.
Fragen zur Zahlung
Kann ich in Raten zahlen?
Auf Wunsch ist auch eine zinsfreie Ratenzahlung der Anwaltskosten möglich. Vermerken Sie das einfach im Scheidungsformular.
Wir machen keine Bonitätsprüfung und fordern keine Schufa-Auskunft. Ihre Scheidung ist Vertrauenssache! Vermerken Sie einfach im Scheidungsformular unter Schritt 3 von 3, dass Sie in Raten zahlen möchten.
Wann ist die Scheidung kostenfrei?
Sofern Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben, kann die Scheidung für Sie kostenfrei sein.
Sofern Ihr Einkommen gering ist, Sie hohe Ausgaben haben oder Sozialleistungen beziehen und Ihr Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, können Sie Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt) erhalten. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten und Ihre Online-Scheidung ist für Sie in der Regel kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Das Familiengericht kann die Bewilligung aufheben, wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren nach Abschluss verbessert. Zudem sind die Anwaltskosten Ihres Ehepartners, falls dieser ebenfalls einen Anwalt beauftragt und Ihr Antrag abgewiesen wird nicht abgedeckt.
Damit das Gericht prüfen kann, ob es die Kostenübernahme bewilligt, müssen Sie ein amtliches Formular zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen und Belege beifügen. Das entsprechende Formular senden wir Ihnen gerne zu. Vermerken Sie das einfach im Scheidungsformular.
Sie haben noch Fragen?
Sie haben Fragen rund um das Thema Scheidung oder Sie möchten einen individuellen Kostenvoranschlag? Gerne beantworten wir Ihre Fragen! Schauen Sie in unseren FAQ oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an.