Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, ob Sie sich über alle Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen einig sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in der Regel nur wenige Monate.
Wenn noch Streitpunkte geklärt werden müssen, kann sich die Scheidung deutlich länger hinziehen. Besonders die Einholung von Rentenauskünften bei Behörden und Rententrägern kann mehr Zeit in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß dauert eine Scheidung meist zwischen 3 und 9 Monaten.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgelegt wird. Grundlage sind die Nettoeinkommen beider Ehepartner der letzten drei Monate, sowie die Rentenanwartschaften und ggf. das Vermögen. Daraus errechnen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bei geringem Einkommen oder fehlenden finanziellen Mitteln können wir für Sie beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen, um die Kosten ganz oder teilweise abzudecken.
Hier können Sie anonym Ihre Scheidungskosten kalkulieren:

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Wann fallen die Scheidungskosten an?

Die Gerichtskosten müssen immer direkt bei der Justizkasse eingezahlt werden. Erst nach der Zahlung bearbeitet das Gericht Ihre Scheidung weiter und stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu.

Unsere Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert, den das Gericht bestimmt. Einen Teil dieser Kosten werden zusammen mit dem Scheidungsantrag in Rechnung gestellt. Bei Bedarf können Sie die Zahlung auch bequem in Raten leisten.

Wenn Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten direkt über das Gericht.

Wann ist die Scheidung für mich kostenfrei?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen, viele finanzielle Belastungen oder gar kein Einkommen verfügen, können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt.

Komplett kostenfrei ist eine Scheidung jedoch nicht immer. Je nach Einkommen kann das Gericht auch eine Ratenzahlung anordnen. Zudem prüft das Gericht Ihre finanzielle Situation bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens erneut und kann bei Verbesserung Ihres Einkommens nachträglich Rück- oder Ratenzahlungen verlangen.

Hier können Sie das Formular für die Verfahrenskostenhilfe sowie Hinweise und Erklärungen zum Formular herunterladen:

Warum muss man sein Einkommen bei einer Scheidung angeben?

Das Familiengericht benötigt Angaben zu Ihrem Einkommen, da es den Verfahrenswert der Scheidung berechnet. Dieser Wert bildet die Grundlage für die gesetzlich festgelegten Gerichts- und Anwaltskosten. In der Regel sind die tatsächlichen Scheidungskosten deutlich niedriger als der errechnete Verfahrenswert.

Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?

Ja, für unsere Anwaltskosten bieten wir eine Ratenzahlung an. Wenn Sie die Zahlung in Raten wünschen, können Sie dies einfach im Scheidungsformular angeben.

Die Gerichtskosten müssen jedoch immer direkt bezahlt werden. Ohne deren Einzahlung kann das Gericht Ihre Scheidung nicht weiter bearbeiten, und der Scheidungsantrag wird erst nach vollständiger Zahlung an Ihren Ehepartner zugestellt.

Braucht man einen Anwalt für die Scheidung?

Ja, für eine Scheidung ist in Deutschland immer ein Anwalt erforderlich. Das Gesetz schreibt vor, dass zumindest derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne zwingend einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Empfehlenswert ist es aber, sich bei offenen Fragen rechtlich beraten zu lassen.

Braucht jeder Ehepartner einen Anwalt für die Scheidung?

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer der Ehepartner einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Treten jedoch rechtliche Fragen oder Unklarheiten auf, empfiehlt es sich, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen zu schützen.

Wir wohnen noch zusammen – kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Ja, eine Scheidung ist auch möglich, wenn Sie noch in derselben Wohnung leben. Entscheidend ist, die gesetzlich vorgeschriebene „Trennung von Tisch und Bett“ einzuhalten.

Dazu gehören unter anderem: getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsamen Einkäufe oder Haushaltsführung und möglichst keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Auf diese Weise kann das Trennungsjahr auch innerhalb derselben Wohnung begonnen werden.

Muss man ein Jahr getrennt sein, um sich scheiden lassen zu können?

Ja, in der Regel muss ein Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Dieses Jahr dient als gesetzliche „Bedenkzeit“ und soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Scheidung wohlüberlegt ist.

In besonderen Härtefällen, zum Beispiel bei Gewalt oder extrem belastenden Situationen, kann die Scheidung auch früher beantragt werden. Es ist zudem vorteilhaft, wenn beide Ehepartner sich über das Trennungsdatum einig sind, da das Gericht dieses Datum dann in der Regel anerkennt.

Kann ich das Trennungsjahr abkürzen?

Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als „Bedenkzeit“, damit die Entscheidung zur Scheidung gut überlegt ist. In der Regel muss diese Zeitspanne eingehalten werden.

Wichtig ist, ein eindeutiges Trennungsdatum festzulegen. Sind sich beide Ehepartner über den Beginn der Trennung einig, akzeptiert das Familiengericht dieses Datum normalerweise ohne weitere Prüfung.

Muss die Trennung irgendwo anzeigen oder nachweisen?

Nein, eine Trennung muss in Deutschland nicht offiziell gemeldet oder registriert werden. Entscheidend ist, dass die Trennung nach außen erkennbar gelebt wird – auch wenn Sie weiterhin unter einem Dach wohnen. Dazu gehören beispielsweise getrennte Schlafzimmer und eine getrennte Haushaltsführung.

Für das Scheidungsverfahren reicht es in der Regel aus, wenn beide Ehepartner den Trennungszeitpunkt übereinstimmend angeben.

Kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?

Ja, Sie können den Scheidungsantrag jederzeit zurückziehen, solange das Familiengericht die Scheidung noch nicht ausgesprochen hat. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner versöhnt oder Ihre Entscheidung überdacht haben. Bitte beachten Sie: Bereits entstandene Verfahrenskosten müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich regelt die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Das Familiengericht prüft diese Ansprüche automatisch, um eine faire Verteilung sicherzustellen.

Ausnahmen gelten bei Kurzzeitehen von weniger als drei Jahren, wenn der andere Ehepartner den Ausgleich nicht ausdrücklich beantragt. Ebenso kann der Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtswirksam ausgeschlossen werden. In diesen Fällen findet kein Rentenausgleich durch das Gericht statt.

Findet der Versorgungsausgleich, also die Rententeilung immer statt?

Es kommt drauf an: Das Gericht muss die in der Ehe von beiden Eheleuten gesammelten Rentenanwartschaften automatisch prüfen. Handelt es sich aber um eine sogenannte Kurzzeitehe, also eine Ehe, die weniger als drei Jahre andauerte, dann findet ein Ausgleich nicht statt, es sei denn, ein Ehegatte beantragt es. Sollten Sie einen Ehevertrag, oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, die den Versorgungsausgleich rechtswirksam ausschließt, dann findet der Rentenausgleich ebenfalls nicht statt. 

Ich lebe im Ausland – kann ich mich trotzdem in Deutschland scheiden lassen?

Ja, das ist möglich. Sie können uns ganz unkompliziert und ortsunabhängig digital mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen – ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist dafür nicht erforderlich. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte für Sie, egal ob Sie auf Mallorca, den Malediven oder in einem anderen Land leben.

Bitte beachten Sie lediglich, dass zu jeder Scheidung eine kurze Anhörung vor dem Familiengericht gehört. Noch nicht alle Gerichte bieten Videoverhandlungen an, doch wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Verfahren möglichst digital abläuft und eine persönliche Anreise vermieden werden kann.

Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Eine Scheidung gilt in Deutschland als rechtskräftig, sobald sie nicht mehr durch Rechtsmittel angefochten werden kann. Das bedeutet: Nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses haben die Ehepartner sowie die beteiligten Rentenversicherungsträger einen Monat Zeit, Beschwerde einzulegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anfechtung, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Rechtskraft sofort herbeizuführen. Sind beide Ehepartner anwaltlich vertreten, können sie im Gerichtstermin auf die Beschwerdefrist verzichten. In diesem Fall ist die Scheidung sofort endgültig. Besteht hingegen nur eine anwaltliche Vertretung, ist ein solcher Verzicht nicht möglich – die Scheidung wird dann erst nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist wirksam.

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Datenschutz bei der Online-Scheidung – Sind meine Daten sicher?

Ja – Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Informationen, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich über eine verschlüsselte SSL-Verbindung übertragen. Damit ist gewährleistet, dass Ihre persönlichen Angaben beim Scheidungsantrag vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Zusätzlich gilt selbstverständlich die anwaltliche Schweigepflicht: Alle Daten, die Sie uns mitteilen, behandeln wir streng vertraulich – und zwar unabhängig davon, ob Sie später tatsächlich unser Mandant werden oder nicht.

Was ist der Verfahrenswert einer Scheidung?

Der Verfahrenswert, auch Streitwert genannt, ist entscheidend für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung. Er wird in der Regel anhand der Nettoeinkommen beider Ehepartner der letzten drei Monate, der Rentenanwartschaften sowie des vorhandenen Vermögens ermittelt. Das zuständige Familiengericht legt den genauen Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren fest.

Eine präzise Bestimmung des Verfahrenswerts ist wichtig, da davon sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren abhängen.

Muss man zum Scheidungstermin persönlich erscheinen oder gibt es Videoverhandlungen?

In der Regel ist Ihre persönliche Anwesenheit beim Scheidungstermin erforderlich, da das Familiengericht Ihre Angaben direkt anhören muss. Viele Gerichte bieten inzwischen jedoch auch Videoverhandlungen an. Für diese benötigen Sie lediglich ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon.

Wir kümmern uns um die Beantragung der digitalen Teilnahme bei den Gerichten, die Videotermine anbieten. So können Sie Ihren Scheidungstermin bequem von zu Hause aus wahrnehmen, ohne persönlich vor Ort erscheinen zu müssen. Die Entscheidung dazu obliegt dem Familiengericht.

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